|
Ab 1. Juli 2001 traten neue Bestimmungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Kraft, die auch Kleingärtner betreffen. So dürfen vom Juli an Mittel nur noch an denjenigen Pflanzen und gegen diejenigen Schädlinge und Krankheiten angewandt werden, für die sie zugelassen sind. Hat ein Pflanzenschutzmittel zum Beispiel nur eine Zulassung gegen Blattläuse an Zierpflanzen, so darf es nicht gegen Blattläuse an Obst eingesetzt werden. Außerdem dürfen nur noch solche Mittel im und am Haus benutzt werden,
die den Vermerk tragen: “Anwendung im Haus und Kleingartenbereich zulässig”
P f l a n z e n s c h u t z Bevor wir sofort mit der chemischen Keule an die Arbeit gehen, sollten wir doch zuerst einmal daran denken, geht es nicht auch Umweltfreundlicher.
Indirekten Pflanzenschutz Zu denen gehört die Sortenwahl und die Ernährung. Bei der Sortenwahl bitte daran denken, resistente Pflanzen kaufen. Bei der Ernährung sollten wir daran denken, dass bei allen Obstgewächsen eine kalibetonte Vollernährung durchgeführt werden sollte. Bei den Gemüsepflanzen sollte die Volldüngung, über Monate während die Pflanzen wachsen, in mehrere Portionen aufgeteilt werden.
Direkte Pflanzenschutzmaßnahmen Dazu gehören die a. Biotechnische Maßnahmen b. Biologischer Pflanzenschutz c. Chemischer Pflanzenschutz
a. Biotechnische Maßnahmen Dazu gehören die Farbtafeln, Duftfallen (Pheromonfallen) und die Leimringe.
b. Biologischer Pflanzenschutz Die bekanntesten Bio-Präparate sind die mit dem Bakterium „Bacillus thuringiensis“, die gegen einige Schmetterlingsraupen wirken. Dieses Präparat wird im Spritzverfahren ausgebracht und sie gelangen durch die Fraßtätigkeit in dem Darm. Durch eine Darminfektion werden die Raupen dann vernichtet. Zu den Bio-Präparaten kann man eventuell auch alle Jauchen und Tees zählen. Aber auch alle nützlichen Insekten wie Raubmilben, Schlupfwespen Gallmücken Florfliegen und Marienkäfer kann man hinzu zählen:
c. Chemische Maßnahmen Man denke daran, dass chemische Mittel nur im äußersten Fall eingesetzt werden sollten. Bei den chemischen Mittel gibt es die Insektizide (Insektenbekämpfungsmittel) Akarizide (Milbenbekämpfungsmittel) Fungizide (Pilzbekämpfungsmittel)
Unbedingt beachten sollte man bei den chemischen Mitteln die Dosierung. Bei Überdosierung reicht die angegebene Wartezeit nicht aus. Die Wartezeit ist in Tagen angegeben. Wartezeit ist die Zeit zwischen der letzten Anwendung und der Ernte.
Was muss ich noch beachten. Jeder Kleingärtner sollte wissen ob er in einem Wasserschutzgebiet liegt. In den Wasserschutzgebieten dürfen keine mit dem Wasserschutzgebietsauflage (W-Auflage) gekennzeichneten Produkte ausgebracht werden. Besondere Vorsicht ist geboten bei den orange-schwarzen Gefahrsymbole auf den Packungen. Die Gefährlichsten sind die mit dem Totenkopf gekennzeichneten sehr giftigen (T +) und giftigen (T) Produkten.
Bienengefährlichkeit Hier gibt es die (B-Symbole)
B1 = Das Präparat ist Bienengefährlich und darf nicht auf blühende Pflanzen ausgebracht werden. Dazu gehören auch blühende Unkräuter. B2 = Das Präparat ist, wenn es in blühende Pflanzen ausgebracht wird ebenfalls bienengefährlich. Es darf daher auf blühende Pflanzen nur nach Beendigung des täglichen Bienenfluges bis spätestens 23 Uhr gespritzt werden. Der Belag baut sich bei diesem Mittel über Nacht so weit ab, dass er am nächsten Tag für die Bienen nicht mehr gefährlich ist. B3 = Dieses Mittel ist nicht bienengefährlich. Bei Missbrauch können aber auch diese Mittel für die Bienen gefährlich werden. B4 = Das Präparat ist nicht bienengefährlich.
zurück

|